Katastervermessung
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns gesetzte Grenzstein soll schließlich nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen. Das Bewusstsein dieser Funktion schärft den unbestechlichen Blick. Ein objektiv-unabhängiges Denken, das unseren Kunden auch in anderen Bereichen zugute kommt.
Unsere Leistungen im Überblick
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Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises -
Baurechtliche Beratung zu Grundstücksteilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung -
Grundstücksteilungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke (Zerlegungen und Verschmelzungen) -
Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster -
Straßen- und Gewässervermessungen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters -
Baulandumlegungen
Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete
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